26. Juni 2013 Der Oberste Gerichtshof der USA erklärt DOMA Abschnitt 3 für verfassungswidrig in Windsor gegen die Vereinigten Staaten

31. Juli 2012 – Richter Bryant vom Bundesbezirksgericht Connecticut erklärt DOMA für verfassungswidrig.

Am 4. Juli 2012 erließ Richter Bryant eine Verfügung, mit der er den Antrag von BLAG auf Aussetzung des Verfahrens ablehnte.

Die Führung des Repräsentantenhauses reichte über die Bipartisan Legal Advisory Group (BLAG) am 20. Juni 2012 einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ein. Die Kläger reichten am 22. Juni 2012 ihren Widerspruch gegen den Antrag auf Aussetzung ein.

Update vom 15. Juli 2011: GLAD reicht Antrag auf summarisches Urteil im Namen der Kläger ein

23. Februar 2011 Update: Das Justizministerium gibt bekannt, dass es die Verfassungsmäßigkeit des DOMA nicht verteidigen wird in Pedersen

Am 9. November 2010 reichte GLAD Pedersen gegen OPM, eine zweite große Klage mit mehreren Klägern, in der die Verfassungsmäßigkeit von Abschnitt 3 des Bundesgesetzes Defense of Marriage Act (DOMA) und die Verweigerung von Schutz und Verantwortung für verheiratete schwule und lesbische Paare durch die Regierung angefochten werden.

Pedersen gegen OPM richtet sich speziell an verheiratete Paare in Connecticut, Vermont und New Hampshire.