Wenn Sie rechtliche Hilfe über den Anwaltsvermittlungsdienst von GLAD Law suchen, besuchen Sie bitte GLADLaw.org/referrals.

Anwälte können helfen: Der Anwaltsvermittlungsdienst von GLAD Law

GLAD Law erhält jedes Jahr Tausende von Anrufen von Personen, die Rechtsberatung und Vertretung suchen. Es ist wichtig, dass wir sie an erfahrene Anwälte in ganz Neuengland verweisen können, die ein Gespür für die rechtlichen Belange von LGBTQ+-Personen und Menschen mit HIV haben.

Sie können etwas bewirken, indem Sie dem Anwaltsvermittlungsdienst (LRS) von GLAD Law beitreten. Durch die Teilnahme am LRS von GLAD Law können Sie Ihre Kanzlei bekannt machen und gleichzeitig einen Dienst für die Gemeinschaft leisten.

Treten Sie dem LRS bei

Um beizutreten, lesen Sie bitte die LRS-Betriebsregeln (vorbereitet gemäß den ABA-Richtlinien) und füllen Sie dann das LRS-Antrag & LRS-Vereinbarung & ErklärungBitte beachten Sie, dass Sie eine Kopie des Nachweises Ihrer Berufshaftpflichtversicherung oder einer alternativen Versicherung hochladen müssen. Es gibt keine Mitgliedsgebühr.

Bereits LRS-Mitglied?

Sehen Sie sich die LRS-Mitgliederseite für unser LRS-Mitgliedschaftserneuerungsformular und andere Dokumente im Zusammenhang mit der LRS-Mitgliedschaft.

Kooperierende Anwälte

Die mit GLAD Law kooperierenden Anwälte arbeiten in wichtigen Fällen mit den Anwälten des GLAD Law-Teams zusammen. Sie können als Co-Counsel fungieren oder unterstützend bei der juristischen Recherche, beim Verfassen von Texten und bei der Strategieentwicklung mitwirken. Die mit GLAD Law kooperierenden Anwälte müssen über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung verfügen und Mitglied einer Anwaltskammer in Neuengland sein.

Wenn Sie Fragen zum Anwaltsvermittlungsdienst von GLAD Law haben, kontaktieren Sie Kayden Hall unter 617-426-1350 oder khall@gladlaw.org.